Lieferung Drittland
Die Ausfuhrlieferung ist von der deutschen Umsatzsteuer befreit. Privaten und gewerblichen Abnehmern wird somit nur der Nettowert des gelieferten Gegenstandes in Rechnung gestellt.
Bei der Einfuhr z.B. in die Schweiz werden keine Zolleinfuhrgebühren erhoben, da es sich im Verlagsangebot von verlag4you ausschließlich um Ratgeber und Selbsthilfemethoden handelt, die als Lehrbücher zu den gebührenfreien Einfuhrwaren gehören. Es wird bei der Einfuhr in die Schweiz lediglich der landeseigene ermäßigte Umsatzsteuersatz von 2,5% erhoben.
Eine Ausfuhr liegt vor, wenn der Gegenstand der Lieferung aus dem Inland (Deutschland) in ein Drittlandsgebiet gelangt ist. Zu den Drittländern gehören alle Nicht-EU-Länder.